EU hat Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie verabschiedet

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Wohnhaus nach der Sanierung (Bild: Mario Hantschick)

Das EU-Parlament hat die zuvor bereits mit dem EU-Rat vereinbarte Neufassung der „Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden“ (EPBD = Energy Perfor- mance of Buildings Directive) am 12. März angenommen. Zur Erreichung der Klimaschutzziele muss die Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Ge- bäudeenergieeffizienz bezahlbar sein, fordert Tim-Oliver Müller, Hauptge- schäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie.  In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Fachverbandes Gebäude-Klima e. V. (FGK) und der European Ventilation Industry Association (EVIA) wurde die EPBD Richtlinien begrüßt.

Das EU-Parlament hat in einer Presseinformation folgende wichtige Inhalte und Ziele der EPBD zusammengefasst:

Zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und des Energieverbrauchs in bestehenden und neu zu errichtenden Wohn- und Nichtwohngebäuden enthält die Richtlinie umfangreiche Anforderungen. Diese Forderungen betreffen besonders die Umstellung von bisher mit fossilen Energien betriebenen Heiz- und Kühlsystemen auf ökologische Heiz- und Kühlsysteme. Bis 2040 soll es keine mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkessel mehr geben, und bis 2050 soll der Gebäudebereich klimaneutral sein.
Um diese Ziele zu erreichen, sollen ab 2030 alle Neubauten emissionsfrei sein. Bei Wohngebäuden im Bestand müssen die Mitgliedstaaten mit entsprechenden Maßnahmen den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch bis 2030 gegenüber 2020 um mindestens 16 % und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 % senken. Bis 2030 müssen 16 % und bis 2033 26 % der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz saniert werden und dabei zugleich auch Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz erfüllen.
Sofern es technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 schrittweise Solaranlagen in öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden – je nach deren Größe – und in allen neuen Wohngebäuden installieren lassen.

„Es steht außer Frage, dass die Emissionen im Gebäudebereich gesenkt und dafür die Sanierungsraten erhöht werden müssen. Ein guter und effizienter Sanierungsfahrplan bedeutet aber nicht nur, Klimaziele zu erreichen, sondern auch auf dem wirtschaftlichsten Weg dorthin zu gelangen. Kosteneffizienz muss die Richtschnur sein. Da sowohl Gebäude als auch ihre Anbindung an Energie und Wärme sehr unterschiedlich sind, ist es wichtig, für jede Situation den optimalen Dreiklang aus Gebäudehülle, Gebäudetechnik und der Anschlussmöglichkeiten für erneuerbare Energien und Wärme zu ermitteln. Wenn dieses Prinzip beachtet wird, sind auch die Aufwendungen für die Eigentümer, etwa für die Wohnungsbaugesellschaften, die günstigen Mietraum bereitstellen, leistbar. Denn jede staatliche Vorgabe kann nur dann erfolgreich sein, wenn die wirtschaftliche Umsetzbarkeit gewährleistet ist – diese wiederum ist die Grundlage für bezahlbare Mieten“, so Müller.

Positiv sei deshalb, dass die Sanierungsziele im Rahmen sogenannter Quartiersansätze erreicht werden können, anstatt Einzelgebäude teuer zu ertüchtigen. Darüber hinaus sei es gut, dass ein Rechtsrahmen für die Lebenszyklusbetrachtung von CO2-Emissionen im Hochbau geschaffen wurde.

„Die Bundesregierung muss nun konsequent die Umsetzung der Gebäuderichtlinie angehen und einen verlässlichen Rahmen bereitstellen, der sowohl die Kleinteiligkeit und Undurchsichtigkeit der Förderlandschaft korrigiert als auch vermeidet, dass wir auf nationaler Ebene eine Debatte über überambitionierte Mindestziele führen und damit die Sanierungspflicht durch die Hintertür wieder Einzug hält. Dies schreckt Investoren ab, lässt Eigentümer hilflos zurück und führt dazu, dass die Sanierungstätigkeit weiter zurückgeht. Sonst stehen die Arbeitsplätze, die nun in der Baukrise abgebaut werden, für zukünftige Aufgaben in der Sanierung nicht mehr zur Verfügung.“

Die Richtlinie stellt wichtige Anforderungen an die Innenraumqualität (IEQ). Berücksichtigt werden Faktoren wie Luftqualität, Luftfeuchtigkeit und Wärmekomfort. Damit setzt die EPBD einen neuen Standard für nachhaltige und gesunde Gebäude − eine Premiere in der EU-Gesetzgebung, heißt es dazu vom Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) und der European Ventilation Industry Association (EVIA),

„Dieser Erfolg des Europäischen Parlaments ist ein wichtiger Meilenstein für Millionen von Menschen in der Europäischen Union“, erklärt Claus Händel, Geschäftsführer Technik beim FGK und Technischer Leiter bei EVIA. „Das Einbinden von IEQ-Standards in die Bauvorschriften bedeutet, dass in Gebäuden in der gesamten EU die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen einen höheren Stellenwert als bisher erhalten.“

Die verpflichtenden Anforderungen zur Verbesserung der IEQ werden weitreichende Vorteile mit sich bringen: Eine hohe Innenraumqualität trägt sowohl dazu bei, die Produktivität und die Konzentrationsfähigkeit zu steigern, als auch das Risiko von Atemwegserkrankungen und anderen Gesundheitsproblemen zu verringern. „Unser besonderer Dank gilt dem Europäischen Parlament für seine Führungsrolle im Hinblick auf das Anerkennen der Bedeutung der Innenraumqualität und für sein entschlossenes Handeln, die IEQ in die EPBD einzubeziehen“, betont Claus Händel. „Als Verbände, die sich für die Luftqualität in Innenräumen einsetzen, freuen wir uns darauf, die Umsetzung dieser wegweisenden Bestimmungen zu unterstützen, um ihre erfolgreiche Integration in die Baupraxis sicherzustellen. Wir hoffen nun auf eine schnelle Zustimmung durch den Ministerrat.“

 


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