Verdunstungskühlanlagen besser kontrollieren

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Bundeskabinett verabschiedet Legionellenverordnung

Kabinett verabschiedet Legionellenverordnung (Bild: Dr. Martin, Strathmann)

Kabinett verabschiedet Legionellenverordnung (Bild: Dr. Martin, Strathmann)

Legionellen warten überall auf uns, wo warmes Wasser gespeichert wird – in Wasserleitungen, Klimaanlagen, Schwimmbädern. Einige wenige dieser Bakterien können schon ausreichen, um eine schwere Lungenentzündung zu verursachen. Der Schutz vor Legionellen-Ausbrüchen, wie zuletzt in Bremen und Warstein, soll jetzt verbessert werden. Nach der „Verdunstungskühlanlagenverordnung“ (42. BImSchV) sollen Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider besser überwacht werden. Die Verordnung stützt sich in weiten Teilen auf die Richtlinie VDI 2047 Blatt 2.

Das Kabinett stimmte am 22.3.2017 dem Entwurf der 42. BImSchV zu und gibt somit Vorgaben für einen hygienisch einwandfreien Betrieb solcher Anlagen. Die neue Legionellenverordnung sieht eine Anzeigepflicht vor, die sowohl für neue als auch für bestehende Anlagen gilt.

Im Fall eines massenhaften Ausbruchs können lokale Behörden schneller und effektiver reagieren und mögliche Austragungsorte ausfin-dig machen. Bei Legionellenausbrüchen hat die Eindämmung der Epidemie Vorrang vor der Ursachensuche und vor Haftungsfragen. Daher müssen in einem solchen Fall alle Anlagen, die als Quelle in Frage kommen, möglichst schnell desinfiziert werden. Doch nur, wenn die Standorte aller Anlagen bekannt sind, können die Betreiber aufgefordert werden, sofort Biozide einzusetzen oder die Anlage stillzulegen. Die Verordnung sieht nicht vor, Anlagen automatisch stillzulegen. Im Einzelfall können die Behörden aber eine mindestens vorübergehende Betriebseinstellung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz anordnen.

Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrats und soll noch dieses Jahr in Kraft treten. Umweltministerin Hendricks sagt dazu: „Bei Legionellenausbrüchen kommt es auf jede Stunde an. Je länger die Quelle gesucht werden muss, desto eher kann es zu Todesfällen kommen. Daher müssen sich jetzt alle Anlagen mit Legionellenrisiko registrieren lassen. Das kann Menschenleben retten“. Der VDI arbeitet be-reits an einer VDI-Richtlinie zum Ausbruchsmanagement.

Schätzungen zufolge existieren in Deutschland ca. 60.000 Verdunstungskühlanlagen aller möglichen Größen. Sie werden in verschiedenen Branchen zur Kühlung eingesetzt, zum Beispiel in Kraftwerken, Lebensmittelbetrieben und Krankenhäusern, aber auch in Rechenzentren. Denn die Verdunstungskühlung mit Wasser ist preis-wert und umweltfreundlich. Die Anlagen können jedoch legionellenhaltige Wasser Tröpfchen in die Umgebungsluft emittieren. Die gesundheitsschädlichen Wirkungen von Legionellen werden in der Richtlinie VDI 4250 Blatt 2 beschrieben.

Zum Inhaltsverzeichnis: https://www.vdi.de/richtlinie/vdi_4250_blatt_2-

 


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