Worauf Immobilienbetreiber und die Wohnungswirtschaft achten sollten
Effizienzgewinn von bis zu 25 Prozent – mit den richtigen Klicks!
Wer bei energetischen Sanierungen oder Neubauprojekten eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (WRG) plant, sollte die Berechnungsgrundlagen genau prüfen. Eine gemeinsame Fachinformation von acht Branchenverbänden – darunter BDI, GIH, VfW und ZIV – zeigt, dass die derzeitige Berechnungspraxis den energetischen Nutzen moderner Anlagen massiv unterschätzt und damit sinnvolle Investitionen gefährdet.
Das Problem: Viele Berechnungsprogramme verwenden weiterhin die voreingestellten Standardwerte der DIN V 18599-6: Wärmebereitstellungsgrad 60 %, spezifische Ventilatorleistung 0,55 W/(m³/h), AC-Motor. Damit sinkt der Primärenergiebedarf im Beispiel nur um 1,9 % – die Anlage erscheint energetisch nahezu wirkungslos.
Die Fakten: Marktübliche Anlagen erreichen heute 80–91 % Wärmebereitstellungsgrad und Ventilatorleistungen ab 0,18 W/(m³/h) mit DC-Motoren. Werden diese realistischen Werte angesetzt, ergibt sich im Referenzobjekt (freistehendes Einfamilienhaus, 191 m², Luft-Wasser-Wärmepumpe) eine Primärenergieeinsparung von bis zu 23,6 % – und damit der Sprung von Effizienzhaus 55 auf Effizienzhaus 40.
Ein Klick entscheidet im Musterhaus über EH 55 oder EH 40
Wie groß der Effekt sein kann, zeigt die Berechnung (siehe Tabelle unten, Quelle: Pressemeldung) eines freistehenden Musterhauses mit 191,3 Quadratmetern Nettogrundfläche, Luft-Wasser-Wärmepumpe, Fußbodenheizung und einem 300-Liter-Warmwasserspeicher.
Ohne Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung liegt der Primärenergiebedarf in der Beispielrechnung bei 43,2 kWh/(m²·a). Das Gebäude erreicht den Standard Effizienzhaus 55.

Was bedeutet das für die Praxis?
Energieausweise und Effizienzhausklassen können bei falscher Bilanzierung schlechter ausfallen, als es die gebaute Technik hergibt.
BEG-Förderung: Die BEG WG TMA 1 verlangt, dass Bauherren zu den Effizienzgewinnen einer WRG-Anlage beraten werden und eine entsprechende Berechnungsvariante erhalten. Diese Beratungspflicht muss sachgerecht erfüllt werden.
Wirtschaftlichkeitsbewertung: Eine Anlage, die rechnerisch kaum Einsparung bringt, scheidet in der Frühphase der Planung aus – obwohl sie technisch und klimapolitisch sinnvoll wäre.
Anpassung an Klimafolgen: Kontrollierte Wohnraumlüftung leistet zudem einen Beitrag zu hygienischem Raumklima bei zunehmender Hitze, Pollen- und Feinstaubbelastung.
Empfehlung an Planende und Betreiber: Solange die neue DIN/TS 18599 (veröffentlicht Oktober 2025) nicht in den Berechnungsprogrammen umgesetzt ist, sollten mindestens die verbesserten Kennwerte nach DIN V 18599-6 (80 %, 0,35 W/(m³/h), DC-Motor) angesetzt werden. Noch besser: tatsächliche Herstellerdaten des vorgesehenen Geräts verwenden.
„Viele Energieberater verlassen sich in der täglichen Praxis auf Ihre Software, wenn es darum geht, die umfangreichen DIN V bzw. TS 18599 anzuwenden, deshalb ist es gut hier mit einer FAQ das Bewusstsein zu schärfen“, so Jutta M. Betz, Vorstand Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN) e. V.
Ausblick: Nach aktuellem Stand sollen im GModG ab 01.01.2027 beide Normversionen parallel Anwendung finden. Bis dahin liegt es in der Verantwortung der Planenden, realistische Werte durchzusetzen.
Hintergrund: Die Fachinformation wurde gemeinsam von BDI, DEN, FGK, GIH, HEA, VfW, ZIV und ZDS herausgegeben.


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