EU Kommission droht mit Gericht

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Weitere Vertragsverletzungsverfahren im September 2013 eingeleitet

Energieeffizienz von Gebäuden: Sieben Mitgliedstaaten werden aufgefordert, nationale Maßnahmen zur Energieeffizienz von Gebäuden zu ergreifen

 

Österreich, Zypern, Estland, Litauen, Luxemburg, Ungarn und das Vereinigte Königreich wurden von der EU-Kommission  September offiziell aufgefordert, ihren Verpflichtungen gemäß den EU-Vorschriften zur Energieeffizienz von Gebäuden  in vollem Umfang nachzukommen.

 

Die Kommission übermittelte diesen Mitgliedstaaten mit Gründen versehene Stellungnahmen, in denen sie sie auffordert, ihr alle Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie mitzuteilen, die bis zum 9. Juli 2012 in nationales Recht umgesetzt werden musste. Falls die Mitgliedstaaten ihren rechtlichen Verpflichtungen nicht binnen zwei Monaten nachkommen, kann die Kommission sie vor dem Gerichtshof verklagen. Gemäß der genannten Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden festlegen und anwenden, einen Energieausweis für Gebäude einführen und die regelmäßige Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen verbindlich vorschreiben. Ferner müssen die Mitgliedstaaten laut Richtlinie dafür sorgen, dass ab 2021 alle neuen Gebäude sogenannte Niedrigstenergiehäuser sind. Im September 2012 hatte die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen 24 Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihr noch keine Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht mitgeteilt hatten. So ergingen mit Gründen versehene Stellungnahmen an Italien, Griechenland, Portugal und Bulgarien bereits im Januar 2013, an Spanien und Slowenien im April 2013 und an Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Lettland, Polen und die Niederlande im Juni 2013.

 

Mehr dazu unter: http://ec.europa.eu/energy/efficiency/buildings/buildings_de.htm

 

PDF Datei:  Informationen zur Richtlinie

 

© Europäische Union, 1995–2012


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