Genossenschaftsverbände kritisieren Referentenentwurf des EEG 2027 und Netzanschlusspaket

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Bild: Archivbild DGRV

Akteursvielfalt und Finanzierung erneuerbarer Energien dürfen nicht gefährdet werden

Der genossenschaftliche Spitzenverband DGRV und die Regional- verbände Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband (BWGV), Genoverband, Genossenschaftsverband Bayern (GVB) und Genossenschaftsverband Weser-Ems (GVWE) sehen die Referent- enentwürfe zum EEG 2027 und zum Netzanschlusspaket kritisch. Zwar enthielten diese wichtige Ansätze für die Weiterentwicklung der Energiewende. Dazu gehören insbesondere die geplante Transparenz über verfügbare Netzanschlusskapazitäten sowie die Digitalisierung von Netzanschlussverfahren. Gleichzeitig warnen die Verbände vor Regelungen, die die Finanzierung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien erschweren und die Vielfalt der Akteure im Strommarkt gefährden könnten.

Mit Ablehnung reagieren die Verbände, die 1.020 Energiegenossenschaften in Deutschland vertreten, insbesondere beim im Netzanschlusspaket vorgesehenen Redispatch-Vorbehalt. Danach könnten neue Wind- und Solaranlagen in kapazitätslimit- ierten Netzgebieten aufgrund fehlender Anschlusskapazitäten nur unter der Bedingung angeschlossen werden, dass Betreiber auf Teile ihrer Entschädigungsansprüche bei netzbedingten Abregelungen verzichten. Dies verschlechtert die Kalkulierbarkeit von Projekten und könnte erhebliche Auswirkungen auf deren Finanzierbarkeit haben. Das würde den dringend nötigen weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien erheblich behindern.

Neben den Energiegenossenschaften wären auch die Genossenschaftsbanken betroffen, die häufig die Finanzierung der Projekte übernehmen. Zusätzliche Unsicherheiten bei den Erlösen können Kreditentscheidungen erschweren und Investitionen verteuern. Es besteht daher die Gefahr, dass weniger Projekte umgesetzt werden könnten.

Auch die geplanten Änderungen im EEG bewerten die Verbände kritisch. Die vorgesehene Abschaffung der Einspeisever- gütung für kleine Anlagen und die Einführung einer Direktvermarktungspflicht würden viele Photovoltaikprojekte mit zusätzlichen Kosten, höherem Verwaltungsaufwand und neuen Vermarktungsrisiken belasten. Auch dies könnte dazu führen, dass Anlagen unrentabel werden, beziehungsweise gar nicht realisiert werden.

Der Systemwechsel kommt zu früh. Mit Energy Sharing und anderen Modellen der direkten regionalen Stromnutzung entstehen zwar neue Möglichkeiten für die Vermarktung erneuerbaren Stroms. Diese Modelle befinden sich jedoch noch in einer frühen Phase, sind selbst noch nicht wirtschaftlich tragfähig und können die Investitionssicherheit bestehender Förderinstrumente noch nicht ersetzen oder benötigen diese immer noch als Absicherung.

Deshalb sprechen sich die genossenschaftlichen Verbände dafür aus, die Einspeisevergütung für kleine Photovoltaikanlagen beizubehalten und auf eine Direktvermarktungspflicht unter 100 kWp zu verzichten. Ebenso sollten differenzierte Vergütungs- sätze, der Volleinspeisebonus sowie die Förderung besonderer Solaranlagen, wie kleiner Agri-PV-Anlagen erhalten bleiben. Darüber hinaus sollte das eigenständige Ausschreibungssegment für Agri-PV, Floating-PV und weitere besondere Solaranlagen fortgeführt werden.

„Die Energiewende braucht Akteursvielfalt. Energiegenossenschaften, mittelständische Unternehmen und Kommunen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Die aktuellen Gesetzesvorhaben müssen deshalb daran gemessen werden, ob sie diese Vielfalt stärken oder schwächen“, so Jan Holthaus, Vorstand des DGRV.

„In Baden-Württemberg fehlt es nicht an genehmigten Projekten und nicht an Menschen, die investieren wollen – es fehlen verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen“, sagt BWGV-Präsident Dr. Ulrich Theileis. Er macht deutlich: „Die EEG-Novelle benachteiligt weiter süddeutsche Windstandorte, da sie die häufig höheren Erschließungs-, Planungs- und Genehmigungskosten nicht ausreichend berücksichtigt. Außerdem schafft sie neue Erlösrisiken. Dies verschärft das Ausbauproblem. Energiegenossenschaften und ihre finanzierenden Genossenschaftsbanken brauchen Planungssicherheit und tragfähige Zukunftsperspektive. Wer Akteursvielfalt will, muss Bürgerenergie ermöglichen – und darf sie nicht aus dem Markt regulieren.“

Peter Götz, Vorstand des Genoverbandes, betont: „Wer die Finanzierungsgrundlagen von Wind- und Solarprojekten schwächt, bremst Investitionen in die Energiewende. Das trifft nicht nur Energiegenossenschaften, sondern auch die Genossenschaftsbanken, die seit vielen Jahren ein wichtiger Partner beim Ausbau erneuerbarer Energien sind und verlässliche Rahmenbedingungen für ihre Kreditentscheidungen benötigen.“

„Besonders kritisch sehen wir daher den geplanten Redispatch-Vorbehalt. Er verlagert netzbedingte Risiken einseitig auf die Anlagenbetreiber und erschwert damit Investitionen. Allein in Bayern planen Energiegenossenschaften Projekte im drei- stelligen Millionenbetrag, die durch diese Regelung gefährdet werden könnten. Statt zusätzliche Unsicherheiten zu schaffen, sollte der Gesetzgeber den Netzausbau fördern und den Anlagenbetreibern selbst ermöglichen, am Netzverknüpfungs- punkt mehr Flexibilität zu schaffen. So können Speicher und andere Flexibilitätsoptionen eingebunden und Abregelungen vermieden werden”, erklärt Stefan Müller, Präsident des Genossenschaftsverband Bayern.

„Die Einspeisevergütung für kleine Photovoltaikanlagen und der Verzicht auf eine Direktvermarktungs- pflicht unter 100 kWp sind wesentliche Erfolgsfaktoren für Energiegenossenschaften. Sie schaffen Planungssicherheit, reduzieren Bürokratie und ermöglichen es auch kleineren Akteuren, aktiv zur Energiewende beizutragen. Eine Beibehaltung dieser Regelungen stärkt die regionale Wertschöpfung, die gesellschaftliche Akzeptanz und den dezentralen Ausbau erneuerbarer Energien“, Johannes Freundlieb, Vorstand des Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V., hält dies unabdingbar für die weitere Entwicklung von Energiegenossenschaften in Weser Ems.

Die Stellungnahmen zum Referentenentwurf des EEG 2027 und zum Netzanschlusspaket finden Sie unter:
https://www.dgrv.de/news/referentenentwurf-zum-eeg-2027/
https://www.dgrv.de/news/referentenentwurf-zum-netzanschlusspaket/


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