Das Gebäudemodernisierungsgesetz steht

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(Screenshot Bundestag)

Der Deutsche Bundestag hat am 10.07.2026, das Gebäudemodernisierungsgesetz (GmodG) beschlossen. Damit steht nach Monaten politischer Diskussionen wieder ein verlässlicher gesetzlicher Rahmen für den Heizungstausch und die Modernisierung der Wärmeversorgung. Die bisherige pauschale 65-Prozent-Vorgabe entfällt. Unsere Redaktion hat dazu erste Reaktionen aus den Verbänden.

In namentlicher Abstimmung votierten 323 Abgeordnete für den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (nachzulesen in den Dokumenten 21/6278, 21/6565) und 21/7010. 271 Parlamentarier stimmten gegen das Gesetz. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen am Ursprungsentwurf vorgenommen (21/7009 Dokument).

Reaktionen der Verbände

Im Deutschen Bundestag beschlossenem Gebäudemodernisierungsgesetz 
Klimaneutrales Bauen braucht verlässliche Rahmenbedingungen, so Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie

„Mit dem GModG kommen neue Leitplanken für einen klimaneutralen Gebäudesektor. Mehr Technologieoffenheit und Flexibilität sind zwar richtig und geben Investitionen wieder mehr Spielraum. Doch der entscheidende Test kommt erst noch: Ohne klare, verlässliche und praxistaugliche Regeln wird kein Bau-Turbo ausgelöst. Die Branche braucht Planungssicherheit – nicht neue Unsicherheiten in der Umsetzung.

Die zusätzlichen Anforderungen durch europäische Vorgaben für fossilfreie Heizungen im Nullemissionsgebäude und neue Instrumente wie die Lebenszyklusbetrachtung setzen grundsätzlich richtige Impulse. Es bleibt jedoch die Befürchtung, dass sie zu mehr Bürokratie und Verwaltungsaufwand führen, statt Innovation in klimafreundliches Bauen spürbar zu beschleunigen.“

DVGW begrüßt Parlamentsbeschlüsse zum Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz sowie zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Der DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. begrüßt die vom Deutschen Bundestag gefassten Beschlüsse zum Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) sowie zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Zu den Parlamentsbeschlüssen sagt Prof. Dr. Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des DVGW:

„Beide Gesetze setzen wichtige Impulse für das Gelingen der Energiewende und stärken zentrale Voraussetzungen für eine resiliente, bezahlbare und klimafreundliche Energieversorgung. Das Gebäudemodernisierungsgesetz sendet ein wichtiges Signal für einen technologieoffenen Transformationspfad im Gebäudesektor. Die stärkere Berücksichtigung klimaneutraler Gase wie Wasserstoff und Biomethan erweitert den Lösungsraum zur Defossilisierung der Gebäudewärme und ermöglicht es, bestehende Gasinfrastrukturen effizient zu nutzen. Damit leistet das Gesetz einen wichtigen Beitrag, um Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit miteinander stärker in Einklang zu bringen. Mit dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz werden die Weichen für den Aufbau neuer gesicherter Kraftwerksleistung gestellt. Diese ist zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Zuge des Ausstiegs aus der Kohleverstromung unabdingbar. Das Gesetz sieht für Gaskraftwerke Umstellkonzepte für den Betrieb mit Wasserstoff vor. Die Bundesregierung muss nun zügig weitere Impulse setzen, damit eine Umstellung auf Wasserstoff möglichst frühzeitig erfolgt und die Entwicklung eines Wasserstoffmarktes durch die Kraftwerke flankiert wird.“

Frank Ernst, Geschäftsführer der TGA-Repräsentanz Berlin:

„Die Entscheidung des Bundesrates, zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen, schafft für die Unternehmen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) endlich die dringend benötigte Planungssicherheit. Nach jahrelangen politischen und öffentlichen Debatten über das sogenannte Heizungsgesetz sowie die Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie besteht nun die Chance, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen ihre Investitions- und Modernisierungsentscheidungen auf einer verlässlichen gesetzlichen Grundlage treffen können.

Positiv bewerten die TGA-Repräsentanz Berlin und die sie tragenden Verbände die im Gebäudemodernisierungsgesetz verankerte stärkere Technologieoffenheit gegenüber den bisherigen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes. Besonders erfreulich ist, dass eine der zentralen Forderungen der TGA-Repräsentanz im parlamentarischen Verfahren berücksichtigt wurde: die Aufnahme Raumlufttechnischer Anlagen mit Wärmerückgewinnung als Erfüllungsoption. Damit eröffnen sich mehr Spielräume für praxistaugliche und wirtschaftliche Lösungen bei der Gebäudemodernisierung. Die Mitgliedsunternehmen der TGA-Verbände verfügen über das notwendige Know-how und die technische Expertise, um die gesetzlichen Anforderungen fachgerecht und effizient umzusetzen.

Technologieoffenheit und wirksamer Klimaschutz schließen sich nicht aus. Entscheidend ist, dass die gesetzlichen Vorgaben auch zukünftig einen verlässlichen Beitrag zur CO₂-Minderung im Gebäudesektor leisten. Mit Sorge sehen wir deshalb die Abkehr von der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe für den Einsatz Erneuerbarer Energien beim Heizungstausch. Diese Regelung war bislang ein zentrales Instrument zur CO₂-Minderung im Gebäudesektor. Die Abschaffung der 65-Prozent-Regelung stellt jedoch keine Vereinfachung dar, wenn an ihre Stelle neue komplizierte Regelungen treten. Nach unserer Einschätzung wird die im Gesetz vorgesehene Ausgestaltung der so genannten Bio-Treppe voraussichtlich keinen vergleichbaren Beitrag zum Erreichen der Klimaziele leisten. Nun kommt es darauf an, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz den angekündigten gerichtlichen Überprüfungen standhält. Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und der Klimaschutz brauchen jetzt vor allem eines: dauerhafte Rechtssicherheit. Weitere Jahre politischer und rechtlicher Unsicherheit würden Investitionen bremsen, den Klimaschutz verzögern und das Vertrauen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen weiter belasten. Das kann sich Deutschland nicht leisten.“


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