Entscheidung zum Gebäudeenergiegesetz – GEG vertagt
Der offizielle Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) stand Ende Januar zur Diskussion.
Kernstück des Gesetzentwurfes ist die Zusammenführung von Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare- Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem neuen Gesetz, dem GEG. Mit der Zusammenführung soll ein einheitliches Regelungssystem geschaffen werden, in das die Energieeffizienz und die Erneuerbaren integriert sind. Dies soll Anwendung und Vollzug erleichtern.
Das Gesetz diene demnach zudem der Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Mit dem Gesetz werde der Niedrigstenergiegebäudestandard für neue Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand eingeführt, der gemäß EU-Gebäuderichtlinie ab 2019 greifen muss.
Bis zum 1. Februar 2017 konnten Verbände Stellungnahmen zum GEG-Entwurf elektronisch an die zuständigen Ministerien übersenden. Am 31.01.2017 fand im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf statt. Das oben genannte Datum bezieht sich auf das BMWi/BMUB-Anschreiben an die Verbände. Die Anhörungsfrist endete am 27. Januar 2017.
Spätestens am 15.02.2017 sollte der Gesetzentwurf im Bundeskabinett abgesegnet werden. Das GEG sollte laut dem Referentenentwurf schon am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Der 146-seitige Entwurf wird durch die zahlreichen Stellungnahmen der Verbände derzeit neu diskutiert. Somit kann erst in Monaten mit einer Entscheidung gerechnet werden.
Referentenentwurf: http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Gesetze/energieeinsparung_referentenentwurf_bf.pdf