Lebensmittelkontrolle für Trinkwasser

Die Zunahme an Trinkwasserbelastungen durch Legionellen erforderte eine Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001). Zum 1. November 2011 trat diese Änderung mit zahlreichen Begriffswirrungen dann auch in Kraft. Neben neuen gesetzlichen Pflichten für Betreiber gilt es zur Vorbeugung auch weiterhin die Wasserleitung unter „Dampf“ zu halten, wodurch weitere Energie- und Umweltbelastungen entstehen. Eine ressourcenschonende Alternative ist die Erwärmung des Trinkwassers über einen Durchlauferhitzer, der eine verbrauchsabhängige Erwärmung ermöglicht.

Trinkwasser gilt als Lebensmittel und unterliegt somit gesetzlichen Überprüfungs-und Ausführungspflichten nach TrinkwV.
Die Untersuchung von Trinkwasser- Installationen in Gebäuden und deren Probennahme sowie die Nachweisführung der Sanitärinstallation ist gemäß DIN EN ISO 19458 vorgeschrieben. Nach der Verordnung ist die Pflichtuntersuchung der in der TrinkwV festgelegten Grenzwerte für..

Hauseigentümer in der Pflicht

Seit November 2011 gilt die neue Trinkwasserverordnung.  Eine wesentliche Änderung betrifft die jährliche Untersuchungspflicht auf Legionellen für Gebäude, in denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird.   „Die aktuellen Anforderungen sind komplex, daher lohnt sich ein…

Rollläden per Funk steuern

  Roma Pad verwaltet Rollläden und Sonnenschutzsysteme   Mehr Kunden, neue Produkte, stärkere Nachfrage und eine ständig wachsende Verbreitung. Diese Erwartungen nannten Händler hinsichtlich der Entwicklung von „Smart Home“-Technologien in einer Umfrage vor zwei Jahren. Dass sie mit dieser Einschätzung…

Messehallen in Laborumgebung

Premiere Live Lab: analytica 2012 entführt Besucher in die Welt des Labors   Erstmals entstehen in Teilbereichen der analytica Hallen B1, B2 und A3 echte Laborumgebungen. Internationale Unternehmen präsentieren auf Laborzeilen ihre Geräte im Live-Betrieb. Tägliche Experimentalvorträge informieren die Besucher…

Talfahrt für Solarstrom

Der Kompromissvorschlag soll bereits am 29.02.2012 das Kabinett passieren und dann zügig in das parlamentarische Verfahren gebracht werden.   „Von den geplanten Änderungen betroffen sind u.a. potentielle Anlagenbetreiber, die bereits mit Modulherstellern oder Errichtern entsprechende Verträge unterzeichnet haben, die sich nunmehr als unwirtschaftlich…