Umfangreiche Änderungen der Bauordnung in NÖ

Mit Freunden teilen-Es werden Daten an den Anbieter und ggf. weitere Dritte übertragen.

Ab 1. Februar gilt in Niederösterreich eine neu Bau- und Bautechnikverordnung

Die neue Bauordnung wird mit 01. Februar 2015 in Kraft treten. Die Bautechnikverordnung (OIB-Richtlinien) wird voraussichtlich zeitgleich in Kraft treten.

Die Energie- & Umweltagentur NÖ informierte Bauträger und Hausverwaltungen am 5. Dezember 2014 zu der Thematik der bevorstehenden Gesetzänderung.

Diskussionen rund um die Bauordnung
Mit Februar 2015 treten in Niederösterreich neue bzw. überarbeitete Bau-Gesetze in Kraft. Mit dem bundesweiten Ziel der Harmonisierung der gesetzlichen Vorgaben und der Übernahme der OIB-Richtlinien durch die Bundesländer wurde die umfangreiche Aktualisierung von Bauordnung und Bautechnikverordnung notwendig.

Bild: eNu

Bild: eNu

In den Seminarräumlichkeiten der eNu in St. Pölten konnten Dipl.-Ing. Franz Angerer (NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft) und Dr. Herbert Greisberger (Geschäftsführer und Fachbereichsleiter der Energie- und Umweltagentur NÖ) eine große Anzahl von Bauträger-Vertretern begrüßen.

Nach einer kurzen Vorstellung der 3 Vortragenden durch Dipl.-Ing. Manfred Sonnleithner, MSc (Projektleiter in der Energie- und Umweltagentur) referierten die Fachexperten, allesamt von der NÖ Landesregierung, umfassend über die vielfältigen Themenbereiche der neuen Bauvorschriften.

2015 wird die Bauordnung in einigen zentralen Bestimmungen geändert. Zu den umfangreiche Neuerungen gehören unter anderem:

  • Austausch des Begriffes „Stand der Technik“ durch „Regeln der Technik“
  • Keine aufschiebende Wirkung von Beschwerden an das Landesverwaltungsgericht
  • Klarstellungen bei der Parteienstellung
  • Beispiel für künftig anzeigepflichtige Vorhaben: Maßnahmen zur kontrollierten Wohnraumlüftung in Wohngebäuden mit mehr als 2 Wohnungen
  • Beispiel für künftig meldepflichtige Vorhaben:Aufstellung von Öfen (ausgenommen in Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern
  • Zusätzliche Antragsbeilagen
  • Einführung eines Prüfingenieurs
  • Bauführer

Geplant ist eine Übernahme der österreichweit einheitlichen OIB-Richtlinien. Dabei handelt es sich um technische Richtlinien, die vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB)

Weiterführende Informationen und Anhänge finden Sie auch auf den Seiten der Wirtschaftskammer Niederösterreich: https://www.wko.at/Content.Node/service/noe/Neue-Bauordnung-ab-1.-Februar.html

und

http://www.enu.at/noe-bauordnung-und-bautechnikverordnung-2015

 


Mit Freunden teilen-Es werden Daten an den Anbieter und ggf. weitere Dritte übertragen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert