Senat beschließt Solargesetz Berlin
Der Berliner Senat hat am 02. März auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, den Entwurf des Solargesetzes Berlin beschlossen, nachdem am 18. Februar 2021 der Rat der Bürgermeister zugestimmt hatte. Der Gesetzentwurf wird nun zur Beratung und Beschlussfassung dem Abgeordnetenhaus vorgelegt.
Das große Solarpotenzial will Berlin besser nutzen, um das Ziel, 25 Prozent des Berliner Strombedarfs bis spätestens 2050 aus Solarenergie zu decken, zu erreichen. Die CO2-Einsparung innerhalb von fünf Jahren wird rund 37.000 Tonnen ausmachen. Damit leistet das Gesetz einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Darüber hinaus wird die regionale Wertschöpfung angekurbelt.
Senatorin Ramona Pop: „Mit unserem Solargesetz kommt die Solarpflicht für alle Neubauten und für Bestand bei grundlegender Dachsanierung ab 2023. Berlin hat viele Dächer und damit auch sehr viel Potenzial für Solarenergie. Das wollen wir nutzen, denn Berlin braucht mehr Photovoltaikanlagen, um klimaneutral zu werden. Mit dem Solargesetz machen wir Berlin zum Vorbild in Sachen Klimaschutz und Energiewende für andere Länder und Kommunen.“
Die Solarpflicht soll ab dem 1. Januar 2023 gelten. Die Installation und der Betrieb von Photovoltaikanlagen sind dann für Neubauten und Bestandsgebäude, bei denen das Dach wesentlich umgebaut wird, mit einer Fläche von mehr als 50 Quadratmeter verpflichtend. Neubauten müssen mindestens 30 Prozent ihrer Bruttodachfläche, Bestandsbauten mindestens 30 Prozent ihrer Nettodachfläche mit Photovoltaikanlagen bedecken. Für den Bestand muss die installierte Leistung jedoch bei Wohngebäuden mit maximal zwei Wohnungen drei Kilowatt und bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und Nichtwohngebäuden sechs Kilowatt nicht übersteigen. So wird sichergestellt, dass andere Dachnutzungen möglich bleiben. Extensive Gründächer lassen sich gut mit Photovoltaikanlagen kombinieren.
Zudem sieht das Solargesetz Ausnahmen vor, zum Beispiel wenn das Dach nach Norden ausgerichtet oder wenn die Errichtung einer Anlage im Einzelfall technisch unmöglich ist. Anstelle von Photovoltaikanlagen auf dem Dach können auch solarthermische Anlagen oder Fassaden-PV-Anlagen gebaut werden. Würde die Pflicht im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen, kann eine Befreiung beantragt werden.
Das Gesetzesvorhaben geht mit der Umsetzung des Masterplans Solarcity – einem vielfältigen Maßnahmenbündel zur Beschleunigung des Solarausbaus – einher. Dazu wurden neun Handlungsfelder mit insgesamt 27 Maßnahmen definiert. Die Handlungsfelder erstrecken sich über die Verbesserung von Rahmenbedingungen für Solarenergie, die Bereitstellung von kostenfreier Information und Beratung, die Unterstützung durch Förderprogramme und Anreize sowie die Stärkung von Marktakteuren wie Handwerk und Architektur bis hin zu der Schaffung von Bildungsangeboten im Bereich der Solarenergie. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Webseite zur Solarwende Berlin unter https://www.solarwende-berlin.