„Who´s Who“ grenzüberschreitender Innovationsförderung

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GEWI-Berater: Informationsdickicht vernebelt bilaterale Möglichkeiten

Wer nach grenzüberschreitender Innovationsförderung sucht, landet final zumeist bei den gängigen EU-Programmen. Dabei gibt es nach Informationen der ältesten deutschen Innnovationsberatung eine breite Palette von Möglichkeiten der bilateralen Kooperation für neue Produkte, Dienstleistungen und Verfahren.

Unternehmen sollten bei kommerziell geplanten Projekten den Nutzwert herausarbeiten, rät Sonja Stockhausen

Internationale Kooperationen, insbesondere die zweiseitige Zusammenarbeit (z.B. deutsches Unternehmen mit französischer Hochschule oder russischem Firmenpartner) liegen im Trend. Die Praxis zeigt, dass sich solche Projekte – oft aus Forschung und Entwicklung (FuE) – durch Zuschussförderung anteilig finanzieren lassen. Das Problem: Die Informationen darüber, wie Neuentwicklungen gemeinsam mit ausländischen Industrie- und Wissenschaftspartnern mit jeweils nationalen Zuschüssen auf den Weg gebracht werden können, sind aufgrund der verschiedenen Ebenen und Zuständigkeiten selten transparent und deshalb noch weitgehend unbekannt.

Unternehmen, die internationale Projekte planen, werden oft erst auf das 7. EU-Forschungsprogramm verwiesen. „Dies ist jedoch wegen des hohen Aufwands, schwer kalkulierbarer Erfolgsaussichten und der hohen Ansprüche an den Innovationsgrad nur selten von Erfolg gekrönt“, weiß Sonja Stockhausen, Geschäftsführerin der Innovationsberatung GEWI (Foto). Die Erfahrung der seit über 25 Jahren tätigen Innovationsberater aus Erkrath: Kleinere Projekte mit zwei bis vier Partnern aus unterschiedlichen Ländern hätten hier nur geringe Chancen. Doch haben Berlin und Brüssel zahlreiche bilaterale Fördermöglichkeiten geschaffen. Hierbei gilt der Grundsatz: Internationale Projekte können auch mit allen deutschen Töpfen kofinanziert werden, allerdings erhalten nur die deutschen Partner daraus Zuschüsse. Kooperationspartner aus dem Ausland müssten dann vor Ort eine Förderung beantragen.

Mittlerweile gibt es jedoch auch eine Vielzahl von europäischen Programmen, mit denen alle Partner internationaler FuE-Projekte gefördert werden können. Die Expertin rät: „Bei bilateralen Programmen kommt es vor allem darauf an, bei den von Unternehmen kommerziell geplanten Projekte den Nutzwert für jede beteiligte Region hinsichtlich Wissenstransfer, Bildung, Arbeitsplätzen, Umweltverbesserung etc. herauszuarbeiten.“ Entsprechende Program-möglichkeiten, ein „Who´s Who“ der aktuellen grenzüberschreitenden Förderangebote, wird im Internet unter www.gewi.de näher beschrieben. Folgend eine Auswahl der Möglichkeiten:

Spezielle bilaterale Förderbekanntmachungen

  • Spezifische Förderprogramme

zwischen Drittstaaten und Deutschland – oft themenspezifisch und fristgebunden, sind u. a. die Internationalen Partnerschaften für nachhaltige Klima- und Umweltschutztechnologien und -dienstleistungen (CLIENT) mit Partnern in Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika und Vietnam (Frist: 31. 8. 2012), eine Förderinitiative Deutschland/USA zur Zusammenarbeit in „Computational Neuroscience“ (Frist 2.11. 2011) und die ebenfalls in Kürze auslaufende Fördermöglichkeit der Zusammenarbeit mit Partnern aus Indien zu Themen der Materialforschung, IuK-Technologien und Energie (Frist: 31. 10. 2011). Mit gleicher Frist endet die Einreichung von Skizzen für bilaterale Forschungsprojekte zur Unterstützung des Internationalisierungsprozesses mit Thailand zu Themenkreisen Gesundheit, Ernährung und Landwirtschaft, Umwelt, erneuerbare Energien sowie Logistik und Massenverkehrsmittel. Am Jahresende 2011 schließt ein Fördertopf mit Blick auf die Wissenschaftlich-Technische Zusammenarbeit mit Zentralasien, Südkaukasus, Moldau, Weißrussland; dagegen läuft erst Ende 2013 die Förderung von Partnerschaften zwischen Deutschland und den Ländern der „Union für das Mittelmeer“ – Nordafrika, Naher Osten einschl. Türkei zu spezifischen Schwerpunkten aus.

  • EUREKA

Die Partner beantragen das Forschungslabel für ein geplantes F&E-Projekt, das sie bei Bewilligung als Auszeichnung tragen dürfen. Fördergelder kann dann jeder Partner in seinem Land beantragen. Nur ein Beispiel dafür gibt das vom Bundeswirtschaftsministerium aufgelegte Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), das kleine und mittlere Unternehmen und Forschungseinrichtungen auch für Auslandskooperationen nutzen können. Das ZIM-Projekt-management verweist auf zahlreiche Vorhaben mit ausländischen Partnern u. a. aus China, Österreich oder Russland.

  • Developpp

Das BMZ-Programm Developpp fördert Projekte von Deutschland aus, die in Schwellen-, Entwicklungs- und Transformationsländern Arbeitsplätze schaffen oder technologische Innovationen auslösen. Gefördert werden Projekte, die jeweils beide Länder voranbringen.

  • Europäische Territoriale Zusammenarbeit (früher: Interreg)

Das Programm mit verschiedenen Förderlinien unterstützt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, darunter auch gemeinsame Aktivitäten von Unternehmen. Beispiel ist Interreg IV A: Das Fördergebiet zu beiden Seiten der deutsch-niederländischen Grenze erstreckt sich von der Nordseeküste bis zum Niederrhein über rund 460 km.

www.gewi.de

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