Brüssel mit neuer Umweltzone

Mit Freunden teilen-Es werden Daten an den Anbieter und ggf. weitere Dritte übertragen.

Für Reisende und Logistiker bedeutet das eine erhöhte Aufmerksamkeit.

(Bild: Green Zones)

Belgiens Hauptstadt führt zum 1. Januar eine flächendeckende Umweltzone ein, welche die gesamte Metropolregion mit ihren 19 Gemeinden umfasst. Um in diese Zone einfahren zu dürfen, müssen sich zuvor alle europäischen Fahrzeughalter in einer städtischen Datenbank registrieren. Ältere, verschmutzende Fahrzeuge werden dann vom Verkehr ausgeschlossen. Vorerst gilt diese Regelung allerdings nur für Belgier, Ausländer müssen sich erst ab dem Sommer 2018 registrieren! Um diese Frist jedoch nicht zu verpassen, sollten sich Reisende fortlaufend auf dem Infoportal lez-belgium.be informieren. Hier sind jetzt schon alle Einfahrtsregeln zusammengefasst und die Grenzen der Umweltzone können auf der interaktiven Karte eingesehen werden. Außerdem stellt die Internetseite wichtige Informationen zu allen existierenden und geplanten belgischen Umweltzonen zusammen, denn in unserem Nachbarland tut sich diesbezüglich viel! Antwerpens Umweltzone ist bereits seit Februar 2017 in Kraft und Autofahrer müssen sich vor der Einfahrt in die Zone registrieren: Besonders einfach kann man sich mit wenigen Klicks über lez-belgium.be direkt für Antwerpen eintragen lassen.

Weil das Thema der Luftverschmutzung in Europa immer präsenter wird, führen auch immer mehr Städte Umweltzonen ein. So traten im Nachbarland Frankreich dieses Jahr 17 Umweltzonen in Kraft, die teilweise sogar ganze Départements umfassen. Um bei der sich rasant verändern Lage nicht den Überblick zu verlieren, empfehlen wir, alle Neuerungen auf der Green-Zones App nachzuvollziehen. Informationen zu belgischen Umweltzonen können außerdem auch auf www.lez-belgium.be nachgelesen werden, hier ist auch die Registration des Fahrzeuges besonders einfach!

Stinker bleiben draußen

Die Registrierung erfolgt in jeder Kommune/Stadt separat, da die LEZ-Umweltzonen auch unterschiedliche Regeln haben. Sofern ein Fahrzeug nach Registrierung in einer bestimmten LEZ deren Vorgaben zu seiner EURO-Klasse nicht erfüllt und deswegen nicht einfahren darf, kann es mit dem Kauf eines zusätzlichen Umwelt-Tickets unter bestimmten Bedingungen dennoch einfahren.

Fahrverbote gelten für LKW Klasse N1, Busse der Klasse M2, M3 und PKW M1 welche die EURO-Norm 2 nicht erfüllen. Ausnahmen werden im Punkt Besonderheiten beschrieben. Nicht betroffen vom Fahrverbot sind 2 Räder Klasse L, LKW Klasse N2 und N3, Wohnwagen, Oldtimer älter als 30 Jahre.

Wie man sich für die Umweltzone registriert und welche Zufahrtbestimmungen gelten unter http://www.lez-belgium.be


Mit Freunden teilen-Es werden Daten an den Anbieter und ggf. weitere Dritte übertragen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*