Tschechien erhöht Anforderungen
Energieeffizienz spielt auch für tschechische Immobilienbesitzer eine immer wichtigere Rolle. Seit Jahresbeginn 2013 müssen bei Vermietung und Verkauf von Wohn- und Geschäftshäusern Energiezertifikate vorgelegt werden. Das erhöht den Modernisierungsdruck. Ab 2018 sollen alle Neubauten dann schrittweise dem Nullenergiestandard entsprechen. Aktuell läuft ein großes Förderprogramm der Regierung zur energetischen Sanierung von Einfamilienhäusern.
Das Thema Energieeffizienz im tschechischen Wohnungsbau bietet noch viel Potenzial. Laut Bausparkasse Raiffeisen stavebni sporitelna leben zwei Drittel der Menschen in Wohnungen, die älter als 30 Jahre sind. Besonders die in den 1960er bis 1980er Jahren errichteten Plattenbauten erweisen sich als Energiefresser. Wer in diesen Gebäuden wohnt, muss pro Jahr deutlich mehr für die Wärmeversorgung ausgeben als Bewohner moderner Häuser.
Jeder vierte Plattenbauhaushalt zahlt pro Jahr über 18.000 Kc (rund 700 Euro, Wechselkurs am 11.9.13: 1 Euro = 25,78 Kc) für seine Heizungsrechnung, hat eine Studie der Raiffeisen stavebni sporitelna ergeben. In Mehrfamilienhäusern, die in den letzten fünf Jahren errichtet wurden, erreichen die Heizkosten dagegen selten mehr als 12.000 Kc (470 Euro) pro Jahr und Haushalt. Investitionen in eine bessere Fassaden- und Fensterdämmung würden sich für die Wohnungseigentümer also schnell rentieren.
Durch die Vorgaben der EU-Richtlinie 2010/31/EU ist auch Tschechien verpflichtet, sich verstärkt um die Energieeffizienz von Gebäuden zu kümmern. Dafür wurde 2012 das Gesetz „Über die Energieeinsparung“ (406/2000 Sb.) überarbeitet. In der Novelle sind konkrete Vorgaben und Fristen genannt, die künftig für Immobilien gelten. Ab 1.1.18 müssen alle Neubauten mit mehr als 1.500 qm Nutzfläche dem Standard eines Nullenergiehauses entsprechen. Ab 1.1.19 wird diese Regelung auf Gebäude ab 350 qm ausgeweitet, bevor ab 2020 alle Neubauten davon betroffen sind. Für öffentliche Gebäude gelten diese Vorgaben bereits zwei Jahre früher.
Schon zum 1.1.13 wurde die Verpflichtung erweitert, Energieausweise für Gebäude zu beschaffen. Sie gilt nun auch für Neubauten unter 1.000 qm Grundfläche. Ebenso müssen Hausbesitzer bei Verkauf oder Vermietung von bestehenden Immobilien jetzt einen Energieausweis für das Gebäude vorlegen. Das gilt darüber hinaus für Objekte, bei denen mindestens 25% der Gebäudehülle renoviert werden. Ab 2015 müssen alle anderen Eigentümer von Altbauten, deren Grundfläche größer als 1.500 qm ist, Energieausweise beschaffen. Spätestens ab 1.1.19 gilt das für sämtliche Immobilien.
In den Energieausweisen wird das Objekt bewertet und der jährliche Energieverbrauch ausgewiesen. Bei Nichtvorlegen eines solchen Passes drohen Strafen bis zu 100.000 Kc. Die Ausstellung eines Energieausweises durch einen der rund 1.200 landesweit lizensierten Spezialisten kostet laut Zeitungsmeldungen rund 6.000 Kc.
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Quelle: gtai