Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat kürzlich den Arbeitsentwurf einer „Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“ veröffentlicht. Kernstücke der Novelle sind die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sowie die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV). Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. unterstützt die vom BMUB mit der Fortentwicklung verfolgten Ziele, die Qualität von Entsorgungsleistungen zu stärken, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen zu gewährleisten.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Wir begrüßen, dass am bewährten Instrument des Entsorgungsfachbetriebes als anerkanntem Zertifikat der Abfallwirtschaft festgehalten sowie ein einheitliches Regelwerk für Entsorgungsfachbetriebe geschaffen wird. Bei der Ausgestaltung der Regelwerke muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Anforderungen zweckdienlich sind und keine unnötigen bürokratischen Hürden aufgebaut werden, die den Zielen Qualitätsstärkung und Kreislaufwirtschaftsförderung eher schaden als nutzen.“
Die Kritik richtet sich dabei vor allem gegen die im Arbeitsentwurf enthaltenen zahlreichen Regelungen, mit denen ein bewusst freiwillig gewähltes Zertifizierungssystem seitens der zuständigen Behörden massiv kontrolliert und überwacht werden würde – angefangen von der neu eingeführten Vorprüfung bis hin zur besonders fragwürdigen Veröffentlichungspflicht der Prüfberichte.
Peter Kurth: „Die Überwachung durch Vor-Ort-Termine, an denen die Behörde zukünftig beteiligt werden muss, soll nahezu verdoppelt werden. Damit steigt der personelle und finanzielle Aufwand für die Betriebe erheblich, ganz zu schweigen von den Qualifikationsanforderungen, die zusätzlich an die Fachkunde und Zuverlässigkeit gestellt sind.“
Zwar erhöhe, so Peter Kurth, eine Schärfung des Profils von Entsorgungsfachbetrieben den Stellenwert des EfB-Zertifikates, was zu unterstützen sei. Sicherzustellen sei aber, dass der Entsorgungsfachbetrieb trotz erhöhter Anforderungen attraktiv bleibt. Dies könne über Anreize, etwa bei der zu novellierenden Gewerbeabfallverordnung, oder, wie es bei anderen Qualitätssicherungssystemen heute schon üblich ist, bei Prüfintervallen im Rahmen der Umweltüberwachung gewährleistet werden.
Peter Kurth: „Entsorgungsunternehmen haben ein großes Eigeninteresse daran, qualitativ hochwertige und verlässliche Dienstleistungen anzubieten, da sie langfristig am Markt und im Wettbewerb bestehen müssen. Die Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung sollte dieser Tatsache Rechnung tragen.“