TGA-Verbände positionieren sich zum „Gebäudetyp E“

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Gesundheit und Sicherheit erfordern Gebäudetechnik – TGA-Verbände positionieren sich klar

Frank Ernst, Geschäftsführer der TGA-Repräsentanz Berlin
Foto: Kristian Barthen

Anlässlich der gemeinsamen Eckpunkte des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zum so genannten Gebäudetyp E haben die TGA-Repräsentanz Berlin und die sie tragenden Verbände im Januar ihre Positionen an beide Ministerien übermittelt. Darin bekräftigen sie die Notwendigkeit der Gebäudetechnik. Frank Ernst, Geschäftsführer der TGA-Repräsentanz Berlin, sagte dazu:

„Bundesbau- und Bundesjustizministerium haben sich auf Eckpunkte verständigt, um im Vertragsrecht einen so genannten Gebäudetyp E zu ermöglichen, wobei der Buchstabe E für „einfach“ steht. Dieser Gebäudetyp soll dazu beitragen, dass es schneller gelingt, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die aktuelle Debatte zeigt jedoch, dass mit „einfach“ oft der Verzicht auf wichtige Gebäudetechnik gemeint ist. Das ist aus unserer Sicht der falsche Ansatz. Technische Systeme sind auch in Gebäuden des Typs E zwingend erforderlich, um eine dauerhafte, sichere und gesunde Nutzung zu ermöglichen. Ein Verzicht auf Technik birgt erhebliche Risiken für Gesundheit und Wohlbefinden der Bewohner und kann zudem zu Schäden an der Bausubstanz führen. Der Gebäudetyp E darf nicht zum Sanierungsfall von morgen werden.

Aus Sicht der TGA-Verbände wird zudem die mit dem Gebäudetyp E angestrebte Rechtssicherheit nicht zu erreichen sein – vielmehr droht das Gegenteil: Die geplante Einführung unbestimmter und potenziell streitanfälliger Begriffe wie „einfacher Standard“, „zeitgemäße Gebrauchstauglichkeit“, „Gleichwertigkeit“ oder „robuste und einfache Haustechnik“ schafft neues Konfliktpotenzial zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern. Die Auslegung dieser Begriffe wird zwangsläufig den Gerichten überlassen bleiben und damit zu Verzögerungen, Unsicherheiten und zusätzlichen Kosten führen.

Innovative planerische Konzepte, die das Bauen tatsächlich vereinfachen und beschleunigen, sind im Interesse aller am Bau von Wohn- und Nichtwohngebäuden Beteiligten. Serielle und modulare Bauweisen eignen sich deutlich besser als der Gebäudetyp E, um Kosten zu senken, Bauzeiten zu verkürzen und gleichzeitig Qualität, Sicherheit und Klimaschutz zu gewährleisten. Sie sind geeignetere und zukunftsweisendere Methoden, um diese Ziele – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – mit weniger Fachpersonal zu erreichen.“

 

Clemens Schickel, Geschäftsführer Technik des BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V.:
Die Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik können für viele Investoren, Architekten und Fachplaner zu einem Boomerang werden. Auf unsere Stellungnahme vom Januar 2026 haben die Ministerien bisher nicht reagiert, geschweige denn, zu einem Gespräch eingeladen. Wir dürfen gespannt sein, wo die Entwicklungen hinlaufen.

Der Auftragnehmer soll nach der Regelung des umstrittenen Gebäudetyps E zukünftig von einer Bauausführung gemäß den anerkannten Regeln der Technik abweichen können. Dies allerdings nur, wenn mit der Abweichung keine Risiken der Minderung der dauerhaften Gebrauchstauglichkeit verbunden sind und der Auftraggeber, insbesondere der private Bauherr,  über die möglichen Folgen umfassend aufgeklärt wird. Die „Risiken“ sind nicht weiter beschrieben, auch Inhalt und Umfang einer Aufklärung des Bauherrn sind offen. Hinzu kommt, dass die Vermutungswirkung, Normen und Richtlinien seinen „anerkannte Regeln der Technik“, in Frage gestellt wird. Bei einer Umsetzung der Ideen zum Gebäudetyp E dürfte es so einige unliebsame Überraschungen geben.

Mehr dazu auch auf der light&building: BTGA Halle 9.0, Stand E10


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