Brandgefährlich: Transport von Geräten mit Lithiumbatterien unterliegt Gefahrgutvorschriften
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. beobachtet mit zunehmender Sorge die Entwicklung bei der Sammlung und dem Transport von Elektroaltgeräten. Grund ist das Gefährdungspotential von Lithium-Ionen-Zellen, die konkurrierende Speicher wie Nickel-Cadmium zunehmend verdrängen und den Markt dominieren. Das liegt einerseits daran, dass Cadmium, ein giftiges Schwermetall, in Europa verboten wurde. Andererseits sind Lithium-Ionen-Zellen ihren Konkurrenten überlegen. Werden diese aber beim Einwurf in einen Depotcontainer oder beim Transport in loser Schüttung beschädigt, kann das äußerst reaktionsfreudige Lithium leicht in Brand geraten. Deshalb verstößt diese Art der Sammlung und des Transports gegen die Anforderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), das einen sorgsamen Umgang bei Sammlung und Transport gefährlicher Güter verlangt.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Wegen der Gefährlichkeit des Transportes von Lithiumbatterien muss bei der Annahme von Elektroaltgeräten geprüft werden, ob Lithium enthalten ist und eine separate Erfassung dieser Geräte beziehungsweise der separierten Batterien und Akkus in ADR-konformen Behältern erfolgt. Dazu bedarf es einerseits Fachpersonals und andererseits der Möglichkeit einer Erstbehandlung, da ein Ausbau von Batterien nach dem Elektroaltgerätegesetz einer Erstbehandlung entspricht. Generell unzulässig ist die unkontrollierte Sammlung im öffentlichen Raum mit Hilfe von Depotcontainern.“
Aktuell lassen einige Polizeipräsidien bereits Fahrzeugkontrollen durchführen, bei denen der Transport von Elektroaltgeräten in loser Schüttung inkl. Lithiumbatterien beanstandet wird. Es ist für uns vor diesem Hintergrund unverständlich, warum einige Kommunen weiterhin Container und Sammelboxen für E-Schrott aufstellen, so Peter Kurth.
Der BDE plädiert deshalb für eine klarstellende und praxistaugliche Regelung im Elektroaltgerätegesetz, die den Anforderungen des ADR gerecht wird. Für Unternehmen und Kommunen, die E-Schrott einsammeln und befördern, wäre damit eine Regelungslücke geschlossen und eine legale Handlungsgrundlage gegeben.
Der BDE wird auf seiner Tagung „Batterierecycling: Anlagensicherheit, Brand- und Arbeitsschutz“ am 30. September 2014 über den neuesten Stand der Technik für die sichere Erfassung und den Transport von Batterien sowie der Früherkennung und möglicher Löschverfahren informieren.
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