„Endabrechnung 2009“: KWK Bonus ist bis zum 28.Februar beim Energieversorger zu beantragen
-Für Betreiber von Biogasanlagen die den KWK-oder Nawaro-Bonus nutzen wollen wird ein Testat notwendig. Das Gutachten wird benötigt, wenn entweder der Güllebonus, der Landschaftspflegebonus, der Kraft-Wärme-Kopplungs-Bonus beim Energieversorger beantragt werden soll. Außerdem sind Umweltgutachter einzuschalten, wenn landwirtschaftliche Nebenprodukte in der Biogasanlage eingesetzt werden.