Neue Richtlinie für Innovationsvorhaben

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Mit der Optimierung des ZIM durch die neue Richtlinie werden die Förderbedingungen 2020 noch weiter verbessert.

Innovative Mittelständler können jetzt zukünftige Erfolge anpacken! Zehntausende erfolgreiche Innovationsvorhaben beweisen: Das technologie- und branchenoffene Zentrale Innovations-programm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Bedürfnisse des Mittelstands schon immer im Blick. Auch aufgrund der positiven Ergebnisse der jüngsten Evaluation wird die bewährte Systematik der ZIM-Förderung mit der Neufassung der ZIM-Richtlinie im Kern beibehalten und fortgeführt.

Gleichzeitig wurde das ZIM an zahlreichen Stellen optimiert, um weitere Verbesserungen und Erfolge für den innovativen Mittelstand zu erzielen. Junge und Kleinstunternehmen sowie Erstinnovatoren erhalten bessere Unterstützungsmöglichkeiten, um ihnen den Weg hin zu anspruchsvollen Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu ebnen. Kleine Unternehmen aus allen strukturschwachen Regionen profitieren zudem zukünftig von erhöhten Fördersätzen. Auch im Kontext der Transferinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie werden zudem der nationale und internationale Wissenstransfer sowie der Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis intensiviert.

Die neue ZIM-Richtlinie ersetzt die bisherige Förderrichtlinie, die am 31. Dezember 2019 ausgelaufen ist. Damit war auch eine Neuausschreibung der Projektträgerschaft verbunden. Im Ausschreibungsverfahren setzten sich die EURONORM GmbH für die ZIM-Einzelprojekte, die AiF Projekt GmbH für die ZIM-Kooperationsprojekte und die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH für die ZIM-Innovationsnetzwerke durch.

Die Antragsteller bestimmen selbst, wie, wann und mit wem sie Ihre Projekteideen realisieren. Zugelassen sind alle Technologiegebiete und Branchen; die Antragstellung ist dabei laufend möglich. Es stehen weiterhin passgenaue Fördermöglichkeiten für Einzelprojekte sowie nationale und internationale Kooperationsprojekte und Inno- vationsnetzwerke zur Verfügung. Der zügige Transfer der Forschungsergebnisse in den Markt wird durch die neue Ausgestaltung der Leistungen zur Markteinführung noch besser unterstützt. Die neue Richtlinie eröffnet jungen Unternehmen, Kleinstunternehmen sowie Erstinnovatoren zudem die Möglichkeit, mit Hilfe von Durchführbarkeitsstudien ihre Forschungs- und Entwicklungsideen zunächst vertieft zu beleuchten.

Bei der Anbahnung von ZIM-Vorhaben stehen Förderinteressenten die Ansprechpartner der ZIM-Projektträger beratend zur Verfügung. Das Informationsangebot wird in Kürze durch kostenlose Webinare ergänzt, die unter www.zim.de/webinare bekannt gemacht werden. Weitere Informationen und Antragsformulare für die weiter verbesserte ZIM-Förderung finden sich unter www.zim.de.

Das ZIM bleibt auch in Zeiten von Corona auf die Bedürfnisse des innovativen Mittelstands fokussiert. So wird etwa zur Unterstützung der Liquidität der Zuwendungsempfänger ein verkürzter Abrechnungszeitraum ermöglicht. Wichtige Förderthemen im Kontext der Coronakrise sind in einer spezifischen FAQ-Liste verfügbar.


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