Roadshow der Bescheinigungsstelle Forschungszulage wird fortgesetzt
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung wird die steuerliche Begünstigung von Forschungs- ausgaben ermöglicht. Das Gesetz soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren, und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anregen.
Eine virtuelle Roadshow der Be- scheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) wird in den kommenden Wochen fortgesetzt, um über die Forschungszulage zu informieren. Los geht´s am 4. März 2021. Gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen werden dabei in mehreren Online-Seminaren Informationen und hilfreiche Tipps zur Anspruchsberechtigung, zum Antragsverfahren und zu den inhaltlichen Antragsdetails vermittelt.
Unternehmen sind dazu eingeladen, an einem von vier „Regionalterminen“ im März und April teilzunehmen. Für Start-ups sowie Steuer-, Unter-nehmens- und Fördermittelberater wird je eine spezielle Veranstaltung angeboten, in der einige der Informationen ziel- gruppenspezifisch aufbereitet sind. Interessierte können sich für einen für sie passenden Termin registrieren. Die Teilnahme ist kostenlos.
Zu den Terminen: Termine und Informationen.
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) wird von der AiF Projekt GmbH und zwei weiteren Konsortialpartnern im Auftrag des Bundes-ministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) betrieben. Sie prüft, ob es sich bei privatwirtschaftlichen FuE-Projekten um förderfähige Vorhaben im Sinne des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz) handelt.