Mess- und Eichgesetz mit neuen Regeln

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Kabinett verabschiedet neues Mess- und Eichgesetz

 

Die Bundesregierung hat am 16.Januar 2013 den vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens beschlossen. Das neue „Mess- und Eichgesetz“ modernisiert das Regelungswerk grundlegend und löst das bisherige Eichgesetz ab. Dabei wird das bestehende hohe Schutzniveau des deutschen Messwesens beibehalten und durch eine Verbesserung der Vorschriften über die behördliche Überwachung stärker akzentuiert. Gleichzeitig werden Vorschriften über das Inverkehrbringen von Messgeräten liberalisiert und die amtliche Ersteichung abgeschafft.Von dem neuen Mess- und Eichgesetz profitieren alle: Es bietet ein hohes Schutzniveau für die Verbraucherinnen und Verbraucher und schafft ein Qualitätssiegel für die Hersteller von Messgeräten. Das gesetzliche Messwesen betrifft jeden einzelnen von uns im Alltag, denn mit dem Gesetz wird die Richtigkeit von Messungen im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr, also zum Beispiel bei Stromzählern oder Tankzapfsäulen, gewährleistet. Es wird auch dazu beitragen, dass hochwertige neue und innovative Messgeräte auf dem Markt bereitgestellt werden.

 

Künftig gelten einheitliche Regeln für den Marktzutritt von Messgeräten, unabhängig davon, ob das jeweilige Messgerät europäisch oder national geregelt ist. Das wird deutliche Vereinfachungen für die betroffenen Wirtschaftsakteure bringen. Das Regelungssystem wurde zudem darauf ausgerichtet, auch zukünftige technologische Entwicklungen zeitnah und angemessen erfassen zu können.

 

Die Übereinstimmung von Messgeräten mit den gesetzlichen Anforderungen darf nun generell von unabhängigen privaten Konformitätsbewertungsstellen beurteilt werden. Dies dient der Rechtsvereinfachung. Denn neben diesem Verfahren, das bislang schon für alle europäisch geregelten Geräte zu beachten war, galten für rein national bestimmte Messgeräte abweichende Vorschriften. Zugleich sind im Gesetz ein engmaschiges System zur Überwachung der Arbeit der Konformitätsbewertungsstellen und verbesserte Regelungen über die behördliche Überwachung verankert.

 

Die Aufgaben der Nacheichung von Messgeräten sollen auch zukünftig den Eichbehörden der Länder und den staatlich anerkannten Prüfstellen im bisherigen Umfang vorbehalten bleiben. Die Nacheichung ist die amtliche Prüfung eines Messgeräts in periodischen Abständen oder aus Anlass eines Fehlers oder eines Eingriffs in das Messgerät. Die Eichvorschriften werden um verschiedene Regelungen ergänzt. Damit wird unter anderem im Fall eines verspäteten Behördenhandelns Rechtssicherheit geschaffen. Darüber hinaus wird eine kosteneffizientere Durchführung der Eichung für die betroffenen Unternehmen eröffnet und die Möglichkeiten zur Verlängerung von Eichfristen bei Eigenüberwachungsmaßnahmen erweitert.

 

Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zum Sommer 2013 abgeschlossen sein. Den Entwurf können Sie als PDF-Dokument (251 KB) abrufen.


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