Förderbonus für serielle Sanierungen

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Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, wird es erstmalig einen Förderbonus für Serielle Sanierungen in Höhe von 15 Prozent geben.

  • Es gibt einen 15 Prozent Bonus für serielle Sanierungen (SerSan-Bonus), zusätzlich zum Standardtilgungszuschuss von 20 % bzw. 15% für die Effizienzhausstufe 40 bzw. 55.
     
  • Gefördert wird dabei die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente.
     
  • Der SerSan-Bonus kann mit der EE-Klasse (5 Prozent) oder der NH-Klasse (5 Prozent) kombiniert werden. Die EE-Klasse wird ab einem Anteil erneuerbarer Energien von 65 Prozent erreicht (bisher 55 Prozent). Die NH-Klasse wird für nachhaltige Sanierungsmaßnahmen geschaffen. 
     
  • Der SerSan-Bonus kann ebenso mit dem Bonus für Gebäude mit einem besonders hohen Verbrauch, den Worst Performing Buildings (WPB), kombiniert werden. Allerdings werden die beiden Boni dann bei insgesamt 20 Prozent gedeckelt.
     
  • Zusätzlich werden für die Finanzierung der Maßnahmen weiterhin zinsvergünstigte Kredite durch die KfW mit einem Zinsvorteil von maximal 15 Prozent der Gesamtkosten bereitgestellt (Stand 12.12.2022: zwischen 0,14 – 1,32 % effektiver Jahreszins).
     
  • Insgesamt kann eine serielle Sanierung also mit bis zu 40 Prozent Tilgungszuschuss (Effizienzhaus 55 + EE + WPB + SerSan) oder mit bis zu 45 Prozent Tilgungszuschuss (Effizienzhaus 40 + EE + WPB + SerSan) mit jeweils bis zu 15 Prozent Zinsvorteil durch vergünstigte KfW-Kredite gefördert werden.
     
  • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Kumulierung durch regionale Fördermittel.
     
  • Flankierend unterstützt die Bundesförderung Serielles Sanieren unter anderem die Anbieterseite sowie Machbarkeitsstudien für konkrete Objekte/ Liegenschaften.

Neue Richtlinien im Bundesanzeiger veröffentlicht
Am 30.12.2022 wurden drei geänderte BEG-Richtlinien im Bundesanzeiger veröffentlicht und zum 01.01.2023 in Kraft getreten.

Mehr lesen: https://umweltdienstleister.de/2023/02/02/sanierungskonzept-zur-warmmiete-erfolgreich-umgesetzt/

Mehr dazu vom Ökozentrum NRW unter: https://oekozentrum.nrw/aktuelles/detail/news/beg-reform-zum-112023/


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