Auch in der kalten Jahreszeit ist mit einer Zunahme von Allergien durch schadstoffbelastete Luft zu rechnen, darauf weist das Onlinemagazin Umweltdienstleister hin.
Durch die Auswahl schadstoffarmer Baustoffe und Ausstattungen können bereits die ersten gesundheitsrelevanten Maßnahmen getroffen werden. Aber auch die Wirkung energiesparender Lüftungskonzepte bei wärmegedämmten Gebäude muss beachtet werden. Regelmäßiges Durchlüften oder selbstregulierend arbeitetende Fensterfalzlüfter gelten als eine Alternative die Schadstoffbelastung in den Wohnräumen zu senken.
Ist das Gleichgewicht einer guten Raumluft gestört oder liegen Schadstoffbelastungen in der Luft vor, können die Auswirkungen auf den Organismus von Befindlichkeitsstörungen, Allergien bis hin zu schweren Erkrankungen reichen. Wie komplex das Thema heute geworden ist, zeigt sich an Beispielen von der Ermittlung der Emissionsquelle über die Lüftung bis hin zur Dämmung.
Gebäude werden zunehmend abgedichtet, um ihren Energieverbrauch zu reduzieren. Hieraus resultiert ein verminderter, teilweise äußerst niedriger Luftwechsel. Verbunden mit der Freisetzung von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) aus Bauprodukten kann die Qualität der Raumluft negativ beeinflusst werden. Einen erheblichen Einfluss auf die Raumluftqualität haben verwendete Baumaterialien, Möbel oder Wandfarben. Durch regelmäßiges Lüften kann die Wohnqualität deutlich gesteigert und gleichzeitig gesundheitliche Belastungen auf ein Minimum reduziert werden.
In den letzten Jahren führten die Anforderungen bei der Wohnraumlüftung und deren erforderliche Mindestluftwechsel nach EnEV und DIN 1946-6 bei Planern, Architekten und Handwerkern dabei immer wieder zu Verunsicherungen.
Unzureichender Luftaustausch kann neben der Verwendung schadstoffhaltiger Baustoffe oder Innenausstattungen auch zu mehr Innenraumbelastung der Luft führen, berichtet Dr. Walter Dormagen, TÜV Rheinland LGA Products GmbH und ergänzt: „Schadstoffarmes Bauen heißt für uns so zu bauen oder zu renovieren, dass sich für die Gebäudenutzer keine schadstoffbedingten Gesundheitsgefährdungen ergeben.“
Daher kommt der Bewertung von Baustoffen hinsichtlich der VOC-Emissionen nach dem AgBB-Schema (ermittelte Werte vom Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten) immer mehr Bedeutung zu. Die Zulassung von Bauprodukten nach DIBT oder mit einem CE-Kenzeichen versehene Produkte beinhalten keine Prüfung auf Schadstoffe. Verpflichtende AgBB-Prüfungen gibt es bis jetzt für Produkte im Fußbodenbereich, z.B. für Bodenbeläge, (z.B. Laminate, Parkette, Textile, elastische Bodenbeläge) Klebstoffe, Oberflächenbeschichtungen und ab 2014 auch für Wandbekleidungen (Tapeten). Die Überprüfung der Produkte erfolgt mittels Prüfkammeruntersuchungen.
Das Produkt muss vorgegebene VOC und SVOC (Semivolatile Organic Compounds ) Emissionswerte bzw. Konzentrationen auch nach 3 und 28 Tagen einhalten. Aber auch hier ist die geprüfte Baustoffauswahl kein Garant für emissionsfreie Produkte: „Auch wenn der Baustoffhersteller die vorgegebenen Werte einhält, gelten diese lediglich als Mindestanforderungen. Innovative Hersteller gehen daher einen Schritt weiter und liegen oftmals deutlich unter den in den Normen vorgegebenen Mindestwerten. Hier unterscheiden sich die Ziele, die mit dem schadstoffarmen Bauen des TÜV Rheinland verknüpft sind, von denen die der Gesetzgeber gewählt hat. Schadstoffarmes Bauen bedeutet vorbeugender Gesundheitsschutz mit hohem Anspruch an ein gesundes Wohnumfeld, das Einhalten der Normen bedeutet lediglich, das im Sinne der Gefahrenabwehr bestimmte Konzentrationen eingehalten werden.