Die Zunahme an Trinkwasserbelastungen durch Legionellen erforderte eine Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001). Zum 1. November 2011 trat diese Änderung mit zahlreichen Begriffswirrungen dann auch in Kraft. Neben neuen gesetzlichen Pflichten für Betreiber gilt es zur Vorbeugung auch weiterhin die Wasserleitung unter „Dampf“ zu halten, wodurch weitere Energie- und Umweltbelastungen entstehen. Eine ressourcenschonende Alternative ist die Erwärmung des Trinkwassers über einen Durchlauferhitzer, der eine verbrauchsabhängige Erwärmung ermöglicht.
Trinkwasser gilt als Lebensmittel und unterliegt somit gesetzlichen Überprüfungs-und Ausführungspflichten nach TrinkwV.
Die Untersuchung von Trinkwasser- Installationen in Gebäuden und deren Probennahme sowie die Nachweisführung der Sanitärinstallation ist gemäß DIN EN ISO 19458 vorgeschrieben. Nach der Verordnung ist die Pflichtuntersuchung der in der TrinkwV festgelegten Grenzwerte für..