Brandschutzmittel HBCD verboten

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Umgang mit weiteren fünf gefährlichen Stoffen auf internationaler Ebene geregelt

 

Fünf weitere Chemikalien werden der internationalen Regelung unterstellt. Das haben die Staaten beschlossen, die an der in einigen Stunden in Genf zu Ende gehenden Konferenz dreier Konventionen über Chemikalien und gefährliche Abfälle teilnehmen. Die Minister, darunter Bundesrätin Doris Leuthard, haben am 10. Mai 2013 eine Erklärung verabschiedet, die betont, wie wichtig der Umgang mit gefährlichen Stoffen für die nachhaltige Entwicklung, den Gesundheits- und den Umweltschutz ist.

 

Fast 160 Staaten sind  in Genf im Rahmen einer Konferenz der drei Übereinkommen zusammengekommen, um auf internationaler Ebene den Umgang mit Chemikalien und gefährlichen Abfällen zu regeln.

Der Brandhemmer HBCD wurde in die Liste der persistenten organischen Schadstoffe aufgenommen (Stockholmer Übereinkommen). Es ist nun verboten, HBCD zu produzieren und zu verwenden. Ausnahmen können in den ersten fünf Jahren bewilligt werden, wenn HBCD als Zusatz in Gebäudeisolationen aus expandiertem und extrudiertem Polystyrol eingesetzt wird.

 

Vier weitere Chemikalien wurden zusätzlich dem Übereinkommen von Rotterdam unterstellt. Ohne vorherige Zustimmung der Empfängerländer, die über die Gesundheits- und Umweltrisiken im Voraus in Kenntnis zu setzen sind, dürfen diese Stoffe nicht mehr exportiert werden. Nicht einigen konnte sich die Vertragsparteienkonferenz des Rotterdamer Übereinkommens hingegen über die Aufnahme von Chrysotil-Asbest und einer Pestizidformulierung, die Paraquat enthält, in die Konvention. Die Schweiz ist enttäuscht, dass die Verhandlungen über diese beiden Produkte nicht erfolgreich waren. Sie wird mit anderen interessierten Ländern nach einer Lösung suchen, damit diese für Gesundheit und Umwelt gefährlichen Stoffe dem Übereinkommen unterstellt werden.

 

Im Rahmen des Basler Übereinkommens haben die Staaten ebenfalls eine Reihe von technischen Unterlagen verabschiedet, die den Umgang mit Abfällen und die Überwachung der Bewegungen zwischen den Ländern verbessert.

 

Ausserdem wird der Annäherungsprozess zwischen den drei Übereinkommen noch verstärkt. Die Staaten haben ein gemeinsames Programm der drei Konventionen für die Jahre 2014 und 2015 mit einem gemeinsamen Budget verabschiedet. Die Übereinkommen werden parallel dazu ihre eigenen Aktivitäten weiterverfolgen. Seit 2010 haben die drei Konventionen eine gemeinsame Leitung und ein gemeinsames Sekretariat, was auf dem Gebiet der Umweltgouvernanz eine Premiere darstellt.

 

Engagement der Minister für den Umgang mit Chemikalien

 

Bundesrätin Doris Leuthard hat am 9. und 10. Mai 2013 zusammen mit über 85 Teilnehmer am Ministersegment teilgenommen. Die Minister haben eine «Erklärung von Genf» verabschiedet und unterstreichen damit ihr Engagement für den richtigen Umgang mit Chemikalien und gefährlichen Abfällen. Zudem haben sie dazu aufgerufen, dass der Umgang mit Chemikalien und gefährlichen Abfällen im Rahmen der Nachfolgearbeiten zu Rio+20 in den Zielen für die nachhaltige Entwicklung verankert werden soll.

 

In ihrer Rede vor den Ministern hat Bundesrätin Doris Leuthard daran erinnert, dass die Schweiz Lehren gezogen habe aus der Vergangenheit, insbesondere aus dem Chemieunfall von Schweizerhalle 1986. Sie habe gelernt, dass es besser und effizienter sei, Schäden vorzubeugen als sie zu bewältigen. Bundesrätin Leuthard zeigte sich erfreut, dass die von der Schweiz vorgebrachte Idee, die drei Übereinkommen einander näher zu bringen, nun umgesetzt wurde. Sie gratulierte den Staaten zu ihrem Mut, sich auf diesem neuen Weg zu engagieren, der für die Umweltgouvernanz mustergültig sei.

 

Franz Perrez, Chef der Schweizer Verhandlungsdelegation und Präsident der Vertragsparteienkonferenz des Basler Übereinkommens, bestätigt die Dynamik und die Vitalität der Umweltpolitik im Bereich Chemikalien und gefährliche Abfälle. «Die in Genf erzielten Fortschritte leisten einen wichtigen Beitrag an den Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen der Chemikalien. Diese Fortschritte zeigen zudem das grosse Potenzial, das ein umweltverträglicher Umgang mit Chemikalien und gefährlichen Abfällen für die nachhaltige Entwicklung birgt.»

 

Der umweltverträgliche Umgang mit Chemikalien und gefährlichen Abfällen wird nach Angaben des Kompetenzzentrum für Chemikalien und gefährliche Abfälle in der Schweiz  durch drei internationale Abkommen geregelt:

  • Das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP-Konvention) enthält Regelungen für mittlerweile Substanzen, die sich in Organismen anreichern können (z.B. PCB).
  • Das Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC-Konvention) regelt die Ein- und Ausfuhr von gefährlichen chemischen Erzeugnissen und Kategorien von Chemikalien (hauptsächlich Pestizide).
  • Das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung enthält Vorschriften für die Ein- und Ausfuhr von gefährlichen Abfällen beziehungsweise von Abfällen, die gefährliche Chemikalien enthalten.

Die drei Konventionen haben ihren Sitz in Genf. Damit gilt die Schweiz heute als Kompetenzzentrum für die internationale Umweltpolitik in den Bereichen Chemikalien und gefährliche Abfälle. Die neue Quecksilberkonvention wurde im Januar 2013 übrigens in Genf verabschiedet. An der Konferenz über Chemikalien und gefährliche Abfälle in Genf, die am 10. Mai 2013 zu Ende ging, haben sich mehrere Staaten für eine Integration der neuen Konvention in das Kompetenzzentrum in Genf ausgesprochen.

 

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