Der Trend zur Gebäudeabdichtung wird auch in den nächsten Jahren nicht nachlassen. Bei Neubauten und modernisierten Gebäuden nimmt die Lüftungstechnik zur Verbesserung des Wohnkomforts und Vermeidung von Schimmelpilzbildungen daher eine zentrale Schlüsselrolle ein. Zunehmend sehen Planer, Architekten und auch Bauherrn hinsichtlich der bauphysikalisch notwendigen Luftwechsel in Wohnungen einen steigenden Handlungsbedarf. Angrenzende lüftungstechnische Verordnungen und Normen haben dementsprechend reagiert. Die Entwicklungen der letzten Jahre zeigen wie sich die Branche auf die Herausforderung eingestellt hat und bewährte Systeme aus Preititz in Sachsen zunehmend als Standardlösung eingesetzt werden.
Feuchteschutzlüftung als Mindestanforderung
Die zentrale Mindestforderung der Wohnungslüftungsnorm DIN 1946-6 ist konkret auf die nutzerunabhängige Feuchteschutzlüftung beim Neubau und wesentlichen Modernisierungen abgestellt. In den letzten Jahren führten die komplexen Anforderungen bei der Wohnungslüftung und deren erforderliche Mindestluftwechsel nach EnEV und DIN 1946-6 bei Planern, Architekten und Handwerkern indessen immer wieder zu Verunsicherungen. Grundsätzlich verweist die EnEV 2009 in Paragraph 6 auf den zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel hin.
„Zur nutzerunabhängigen Einhaltung der Feuchteschutzlüftung bzw. der Lüftung von Wohnungen generell werden nach derzeitigem Stand auch mit der nächsten Novellierung der EnEV keine wesentlichen Änderungen zu erwarten sein. Allerdings lässt der Begriff „bedarfsgeführte Lüftung“ Raum für Interpretationen und wird gegenwärtig intensiv diskutiert“, weiß Prof. Thomas Hartmann Geschäftsführer vom ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung GmbH.
Die EnEV 2009 und auch die angekündigte Novelle enthalten keine Festlegung einer bestimmten Lüftungsart (mechanische oder freie Lüftung). Bei der Auslegung der Wohnungslüftung nach der DIN 1946-6 stehen neben der Lüftungswirksamkeit und Energieeffizienz der zu planenden lüftungstechnischen Maßnahmen die Aspekte der Raumlufthygiene in Form einer nutzerunabhängigen Einhaltung der Feuchteschutzlüftung im Vordergrund. Dabei sind zunehmend angrenzende Verordnungen und Normen zu beachten wodurch die Anforderungen für Planer und Handwerker immer komplexer werden.
Planungsdetails auf dem Prüfstand
Um bessere Planungssicherheit zu erhalten, beobachtet Hartmann seit Jahren die Anstrengungen, nachvollziehbare und eindeutige Normen auch im Kontext EnEV zu schaffen und technische Neuerungen einzubringen. Vor dem Hintergrund, dass bereits bei geringen Umbauten (wie z.B. Fensteraustausch) an Bestandsgebäuden oder im Neubau zusätzliche Lüftungsmaßnahmen durch DIN 1946-6 gefordert sein können, wäre eine flächendeckende Anwendung mit der damit verbundenen praxisgerechten Auslegung und Umsetzung aus seiner Sicht zu begrüßen. „Bisher noch recht stiefmütterlich behandelt, sehen Planer und Architekten zunehmend Bedarf an Qualifikationen und praxisgerechter Ausbildung.
„Will sich ein Planer oder Architekt bei der Auftragsausführung auf der (technisch, aber auch juristisch) sicheren Seite befinden, sollte er die Auslegung nach DIN 1946-6 im Vertrag festhalten. Die Umsetzung der mit dem Feuchteschutz motivierten Mindestanforderungen sollte nutzerunabhängig bei geschlossenen Fenstern projektiert werden“, so Hartmann.
In der Praxis kommt es bei der Umsetzung der Luftungskonzepte nach DIN 1946-6 immer wieder zu Unsicherheiten, bestätigt auch Achim Kockler Geschäftsführer der Innoperform GmbH. „In zahlreichen Projektgesprächen mit Architekten und Planern verweisen wir immer wieder auf die Tatsache hin, dass im Sinne des Bautenschutzes als Mindestluftwechsel zumindest die nutzungsunabhängige Feuchteschutzlüftung bei geschlossenem Fenster gesichert sein muss.
Nennlüftung kritisch hinterfragen
Die Nennlüftung gilt als Bezugsgröße für den gesamten erforderlichen Luftwechsel bei Anwesenheit der Wohnungsnutzer. Die Pflicht der nutzerunabhängigen Lüftung gemäß DIN 1946-6 bezieht sich allerdings nur auf einen Teil dieser Gesamtluftmenge – die Feuchteschutzlüftung. Diese kann z.B. über Fensterfalzlüfter sichergestellt werden. Die restliche Luftmenge kann prinzipiell durch Fensteröffnen realisiert werden, um z.B. CO2 und Gerüche abzutransportieren. Wenn aus Komfortgründen auch dies den Bewohnern abgenommen werden soll, kann z.B. ein ventilatorgestützes Lüftungskonzept im Sinne der DIN 1946-6 umgesetzt werden. Hierbei wird die Lüftungstechnische Maßnahme auf Nennlüftung ausgelegt. Da hierbei mehrere Räume mit Ablufttechnik auszustatten sind und in der Wohnung große Luftmengen in Bewegung gesetzt werden, sollte ein solches Konzept immer kritisch hinterfragt und mit den Zielen der Bauherrn abgestimmt werden.
Ablufttechnik, die aus anderen Gründen eingesetzt wird, z.B. zur Entlüftung innen liegender Bäder und WCs, erfordert nicht die Auslegung auf Nennlüftung, sondern die Luftmengen werden durch DIN 18017-3 vorgegeben. Eine oft realisiert Variante ist hierbei der Betrieb der Badabluft auf einer Grundlast die mindestens der Feuchteschutzlüftung entspricht. Lässt man die Frischluft z.B. über Fensterfalzlüfter aus den übrigen Räumen zum Bad hin nachströmen, so dass eine gleichmäßige Durchströmung der Wohnung erfolgt, gilt damit auch DIN 1946-6 als erfüllt. Entscheidet man sich gegen eine permanente Grundlast im Bad, ist die restliche Wohnung im Hinblick auf die Zeitfenster ohne Abluft zumindest auf die Querlüftung zum Feuchteschutz auszulegen. Dazu ist zu überprüfen, ob die zur Nachströmung geplante Anzahl an Fensterfalzlüftern auch für die Querlüftung ausreicht, oder erhöht werden muss.
Lüftungskonzepte unter Praxisbedingungen
Zur Vermeidung der Schimmelpilzbildung wird in der aktuellen Ausgabe der EnEV neben der Dichtheitsforderung ein Mindestluftwechesel zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung gefordert. Mit über vier Millionen „Lüftungs-fenstern“ für Kunststoff- und Holzfenster hat sich die mechanische vollautomatische Zwangslüftung mit REGEL-air®, im Generalvertrieb der Innoperform GmbH aus Sachsen, am Markt in den letzten Jahren erfolgreich etablieren können. Heute vertrauen zahlreiche Wohnungsbaugesellschaften aber auch Eigenheimbesitzer auf die clevere Lösung um neben dem kontrollierten Luftwechsel gleichzeitig Heizkosten zu senken. Mit den entwickelten Fensterlüftern als Außenluftdurchlässe (ALD) können die Anforderungen an die Wohnungslüftung nach DIN 1946-6 auf kostengünstige Weise realisiert werden. Nicht selten erfolgt ihr Einsatz aber auch nachträglich, um die Ursache von Feuchteproblemen zu eliminieren.
Die einfachste Variante ist der Einsatz in der Querlüftung. Hierbei funktioniert Ab- und Zuluft über die Fensterlüfter. Über die luv-seitigen REGEL-air® wird frische Luft von außen nach innen geleitet und über die lee-seitigen Fensterlüfter kann die Luft von innen nach außen abströmen. Beim Einsatz in Querlüftung werden die natürlichen Druckdifferenzen, die am Gebäude anliegen, ausgenutzt und es entstehen keine Mehrkosten wie beispielsweise für die Stromversorgung. Über die mittleren Differenzdrücke werden in der Lüftungsnorm je nach Lage und Art der Wohnung Annahmen getroffen.
Der Isothermenverlauf beim Fenster (Grafik1) macht es erkennbar: Gerade der Falzbereich eines Fensters, der beim REGEL-air® Fensterfalz-Lüfter für die Luftzuführung genutzt wird, weist bei einer Außentemperatur von – 5° [C] und einer Innentemperatur von + 20° [C] bereits eine Falztemperatur von ca. 10 bis 12° [C] auf. Die kontinuierliche vorgewärmte Luft wird im Fensterfalz-Lüfter über den unteren vertikalen Blendrahmenbereich (1) zugeführt. Die weitere Erwärmung erfolgt im Fensterfalz und steigt über die lange Profilstrecke bis zum oberen angeordneten Fensterfalz-Lüfter weiter erwärmend (2)- ins Rauminnere.
Bei Schacht- oder ventilatorgestützter Lüftung werden die Fensterlüfter als Nachströmelemente eingesetzt und liefern die notwendige Zuluft für die jeweilige Ablufteinrichtung. Die gängigste Lüftervariante – der REGEL-air® FFL – ist ein Fensterfalzlüfter, der im Blendrahmen des Fensters befestigt wird und selbstregulierend arbeitet. Er kann direkt ab Werk eingebaut oder auf einfache Weise in bestehende Holz- oder Kunststoff-Fenster nachgerüstet werden. Der Lüfter ist bei geschlossenem Fenster weder von außen noch von innen sichtbar.
Den Bedarf an qualifizierten und preiswerten Lüftungskonzepten bestätigt auch Hartmut Kurz, der als Berliner HLS Planer (Heizung-Lüftung-Sanitär) in seinen Bauprojekten immer häufiger auch Lüftungskonzepte mit dem REGEL-air® austattet. „Schon während der Projektplanung ist es sinnvoll die Komponenten von Innoperform mit einzubeziehen. Da bei Neubauten eine nutzerunabhängige Lüftung zum Feuchteschutz vorgeschrieben ist, liegen wir mit der Lösung auch weit über den Mindestanforderungen nach EnEV 2009. Immer häufiger stehen aber auch Modernisierungsprojekte an, bei denen dann ebenfalls ein Lüftungskonzept erforderlich ist, hier unterstützen uns bei Bedarf auch die Kundenberater von Innoperform. Gemeinsam mit dem Fensterbauer kann das System anforderungsoptimiert auch nachgerüstet werden. Im besten Fall baut der Fensterbauer die Systeme noch vor dem kompletten Einbau der Fenster ein. Mit der Querlüftung durch REGEL-air® wird nutzerunabhängig die bauphysikalisch notwendige Lüftung zum Feuchteschutz u.a. preiswert gelöst“, erklärt Kurz. Eine Realisierung zusätzlicher Luftmengen kann dann vom Bewohner durch manuelles Fensteröffnen übernommen werden.
Oftmals spielen auch bei Bestandsimmobilien Geruchsbelästigungen im Haus eine Rolle, die durch fehlende Nachströmöffnungen entstehen können, wenn u.a. innenliegende Bäder mit Zwangsentlüftung vorhanden sind. Bei Konzepten mit Abluft-Ventilatoren kann in Verbindung mit REGEL-air® die Nachströmung der Zuluft realisiert werden. Der zur Badlüftung notwendige Luftwechsel sorgt durch dezentral verteilte Fensterlüfter für die in der 1946-6 geforderten Feuchteschutzlüftung der Wohnung.
Die Funktionsweise ist denkbar einfach. Die Außenluft strömt zwischen Blendrahmen und Fensterflügel in den Fensterfalz und wird über die Regelklappen des Lüfters in das Rauminnere geleitet. Im Rahmen der fachgerechten Planung des Lüftungskonzeptes können REGEL-air® Fensterlüfter als Zuluftelemente in Verbindung mit Ablufttechnik eingesetzt werden oder für die Querlüftung ausgelegt, ohne weitere Technik für ausreichenden Luftwechsel sorgen. Da der REGEL-air® rein mechanisch nach dem Druck-Sog-Prinzip arbeitet und sich die Regelklappen bei zu hohen Winddruckdifferenzen automatisch den Luftstrom reduzieren, werden Zugerscheinungen vermieden.
Mit der Ergänzung und konzeptionellen Integration eines Überschlags-Lüfters wird eine erweiterte Grund- und Bedarfslüftung, beispielsweise bei einem zeitweise erhöhten Feuchteanfall, stärkeren Geruchsbeeinträchtigungen in der Wohnung oder auch erhöhtem Bedarf mechanisch abgedeckt.
Im Unterschied zu dem verdeckt eingebauten und automatisch auf Winddruck reagierenden REGEL-air® Fensterfalz-Lüfter ist der zusätzliche REGEL-air®- Überschlags-Lüfter sichtbar montiert und wird über einen Schieber einfach und bedarfsorientiert von Hand, ohne zusätzliches öffnen des Fensters bedient und setzt so sogar die nutzerunabhängige DIN-Anforderung um.
„Unsere Fensterlüfter sind von unserem Geschäftspartner REGEL-air Becks GmbH & Co. KG ständig weiterentwickelt worden, so dass wir heute eine ausgereifte Produktfamilie an Fensterlüftern anbieten können, mit denen man die aktuellen Anforderungen an die Wohnungslüftung auf kostengünstige Weise erfüllen kann“, beschreibt Kockler von der Innoperform GmbH, die für den Generalvertrieb von REGEL-air® Fensterlüftern verantwortlich ist, die Ergebnisse praxisnaher Entwicklung.
„Als Generalvertrieb der Lüfter legen wir einen großen Schwerpunkt auf die kompetente Beratung unserer Kunden und Partner im Rahmen der Umsetzung von Projekten mit unseren Produkten. Unsere Lösung muss man dabei als Gesamtkonzept bei der Lüftungsplanung verstehen. Deshalb setzen wir schon im Vorfeld auf intensive Beratungsgespräche mit den Projektplanern. Architekten und Fachplaner greifen zunehmend auf unsere Beratungskompetenz zurück und können so schon in kurzer Zeit nachhaltige und preiswerte Lüftungskonzepte anbieten. Damit man sich schon im Vorfeld eines Projektes auf verlässliche Daten und Berechnungen stützen kann, haben wir 2012 ein Berechnungstool entwickelt, mit dem die Anzahl an Fensterlüftern für die Variante Querlüftung zum Feuchteschutz ermittelt werden kann. Mit Bedienerfreundlichkeit und Einfachheit wollen wir damit einen Beitrag leisten, um die komplex gewordene Normungssituation für unsere Kunden und Partner leichter anwendbar zu machen “, so Kockler weiter.
Experten von Innoperform im Gespräch:
Gesprächspartner finden Sie 2014 auf folgenden Messen
Messetermine
Ort | Messe | Datum | ||
Essen | Deubaukom | 15.-18. Januar | ||
Berlin | Bautec | 18.-21. Februar | ||
Nürnberg | fensterbau frontale | 26.-29. März |
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