Bauwirtschaft muss Baustoffe künftig nach bundesweit einheitlichen Regeln recyceln Bundesrat beschließt Mantelverordnung und legt erstmals Standards für die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe fest
Ersatzbaustoffe sollen künftig für Bauherrn attraktiver werden. So kommen weniger Primärbaustoffe zum Einsatz und natürliche Ressourcen werden geschont. Mit der am 25.06.2021 vom Bundesrat beschlossenen Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz gelten erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben für den Einsatz mineralischer Abfälle wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter. Zum Schutz des Bodens und der Natur schafft die Mantelverordnung einheitliche Regeln zur Verfüllung von obertägigen Abgrabungen, wie zum Beispiel einstigen Kies- und Sandgruben.

Der Klimawandel scheint im Zuge der Corona-Pandemie in den Hintergrund gerückt, raus aus dem öffentlichen Bewusstsein. Die BAU stemmt sich erfolgreich gegen die Auswirkungen der weltweiten COVID-19 Epidemie. Trotz der schwierigen Situation weckt die sehr gute Buchungslage die Zuversicht bei Messe-Organisatoren und Ausstellerbeirat. Bereits drei Viertel der verfügbaren Netto-Ausstellungsfläche sind fest gebucht.